Wichtige Punkte aus
"Der Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern“

Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen. 

Anmeldung zur Prüfung Online über www.fischerpruefung.bayern.de oder per Post (Formular bei Ihrer Gemeinde) bis spätestens 1. Dezember des vorhergehenden Jahres.

Nur wenn die Zahlung der Prüfungsgebühr fristgerecht (15. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres) und zugeordnet zu Ihren Anmeldedaten auf dem angegebenen Konto verbucht ist, können Sie an der Fischerprüfung im März des nächsten Jahres teilnehmen!

Wer den Fischereischein erhalten will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen (Zulassungsvoraussetzung).

Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf die Prüfungsgebiete:
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
5. Einschl ägige Rechtsvorschriften

Und die

Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische

Erstrecken und mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) dauern.

Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten zu beantworten. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.

Komplettbroschüre: "Der Weg zur Fischerprüfung"

 

 

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