Der Angelschein!?
Im Volksmund wird als Angelschein entweder der Fischereischein oder auch der Fischereierlaubnisschein bezeichnet.
Den Angelschein als solchen gibt es nicht.
Wer Angeln gehen möchte muss zuerst mit einer bestandenen Prüfung die Qualifikation als Angler beweisen, dann kann er den Fischereischein (ähnlich dem Führerschein als Nachweis über die Befähigung zum Angeln) bei der Gemeinde lösen.
Mit einem gültigen Fischereischein kann der Angler anschließend einen vom Eigentümer des Angelwassers ausgestellten Erlaubnisschein erwerben. Erst dann darf er zum Anglen gehen